StartFälleAnwaltskanzlei

Eine Anwaltskanzlei geht von «KI ist verboten» zu «KI kann nicht hinaus».

Lausanne · 12 Partner · Numezis 1

Stand
Demonstration auf eigenen Dokumenten · Kaufentscheid ausstehend
Maschine
Numezis 1
Bestand
34
Stromkreis
Standard-T13-Steckdose · 10-A-Kreis

Was vorher nicht funktionierte.

Die internen Regeln verboten jedes KI-Werkzeug. Der Grund war nicht technisch: Artikel 321 StGB macht die Verletzung des Berufsgeheimnisses zum Delikt, und kein Partner wollte diese Haftung für einen Produktivitätsgewinn tragen.

Das Verbot hielt auf dem Papier. In der Praxis nicht: Die Suche in zehn Jahren Archiv lief weiterhin von Hand, und junge Mitarbeitende nutzten Consumer-Werkzeuge für scheinbar harmlose Aufgaben.

Was gewählt wurde — und warum.

Ausschlaggebend war keine vertragliche Zusage, sondern eine Architektureigenschaft: Inhalte können nicht hinaus, weil kein Pfad hinausführt. Eine Vertraulichkeitszusage kann gebrochen werden; eine Maschine ohne ausgehenden Pfad nicht aus Versehen.

Eine Numezis 1 reicht: zwölf Partner und rund zwanzig Mitarbeitende, Recherche und Redaktion, kein Training. Dimensioniert wurde auf die Nutzungsspitze, nicht auf den Personalbestand.

Die Konfiguration
MaschineNumezis 1 — 1 × RTX PRO 6000
StandortBüro, normale T13-Steckdose
QuellenKanzleiarchiv, laufende Mandate, interne Rechtsprechung
RechteMandatsweise Trennung, aus der bestehenden Ordnerstruktur
NutzungArchivsuche, Redaktion, Zusammenfassung von Akten
AusgehendNur technische Telemetrie — keine Dossierinhalte
Leistungsaufnahme685 W · 3 A · 2338 BTU/h
Listenpreis der Maschine39'000 CHF ohne Optionen und Jahresservice — aus der Stückliste berechnet

Der Abschnitt, den wir nicht entfernen.

Anonymisierter Fall. Die Organisationen werden nicht genannt, da keine Publikationsfreigabe vorliegt. Kein gemessenes Ergebnis wird veröffentlicht, bevor es existiert.

  • Der Kaufentscheid selbst: Bislang hat die Kanzlei eine Demonstration auf eigenen Dokumenten gesehen, mehr nicht.
  • Die Prüfung der Lösung durch die Rechtsberatung der Kanzlei im Hinblick auf Art. 321 StGB.
  • Die real gesparte Zeit bei der Archivsuche, messbar erst nach sechs Monaten.