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Das Patientendossier verlässt das Haus nicht. Die KI kommt zu ihm.
Gesundheitsdaten sind besonders schützenswerte Daten nach revDSG, das Arztgeheimnis fällt unter Art. 321 StGB. Jede neue Bearbeitungsform verlangt eine Folgenabschätzung — also eine präzis beschreibbare Lösung.
- Referenz
- Art. 321 StGB, revDSG Art. 5 lit. c und Art. 22
- Typisches Profil
- 300 · Recherche
- Maschine
- Numezis 4
01 — DIE ANFORDERUNG
Art. 321 StGB, revDSG Art. 5 lit. c und Art. 22
Besonders schützenswerte Daten: ausdrückliche Einwilligung oder gesetzliche Grundlage, obligatorische Folgenabschätzung bei hohem Risiko für die Persönlichkeit.
Alle Texte ansehen02 — DER EINWAND
Öffnet die Maschine neue Zugriffe auf Dossiers?
Nein. Sie wendet die Rechte des bestehenden Systems an: Eine Fachperson sieht durch sie nur, was sie im elektronischen Patientendossier ohnehin sieht. Der Zugriffsumfang ändert sich nicht — nur die Zeit bis zum Fund.
03 — DIE DIMENSIONIERUNG
Für ein typisches Profil dieses Berufs.
Berechnet, nicht gewählt: Bestand × Spitzenquote × Gewicht der Arbeit, gegen die Maschinenkapazität. Ihre reale Lage läuft über den Konfigurator.
| Angenommenes Profil | 300 MitarbeitendeFinden, zitieren, zusammenfassen. |
| Aufzunehmende gleichzeitige Sitzungen | 45 |
| Empfohlene Maschine | Numezis 43 Maschinen — über eine Einheit hinaus |
| Erforderlicher Stromkreis | Dedizierte T23-Steckdose · 16-A-Kreis |
| Listenpreis | 123'000 CHFService 27'100 CHF / Jahr |
Eine Privatklinik bringt KI ans Patientendossier, ohne dass das Dossier das Haus verlässt.
Lautet die Frage eher «wo beginnen» als «welche Maschine», bearbeitet genau das die Advisory-and-Engineering-Practice der Gruppe.